FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Schadengutachten ist das Standardprodukt bei Unfallschäden an Fahrzeugen. Das Gutachten wird sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht- oder Kaskobedingungen ermitteln unsere Sachverständigen alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Das Gutachten dient zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Bei uns sind Kfz-Gutachten umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich. Sie enthalten detaillierte Bilder und eine Beschreibung des Schadens, sowie Angaben zu Plausibilität, Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand.

Es gibt viele Gründe die dafür sprechen einen unabhängigen und neutralen Kfz Gutachter einzuschalten und ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Grundsätzlich dienen Kfz-Gutachten zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Des Weiteren dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion, er ist nicht umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich und dient nicht zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Aus diesen Gründen ist es zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche immer sicherer, ein unabhängiges und qualifiziertes Kfz-Gutachten erstellen zu lassen.

Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Abwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges.

Ausnahme: Bagatellschaden (Schadenhöhe unter 1.000€)

Für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens benötigen wir nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Besichtigung anwesend sein können.